Modul D Zertifikat

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Jede Waage muss 1. Inverkehr gebracht werden.
Danach werden die Waagen, je nach Kategorie jährlich/2-jährlich/3jährlich nachgeeicht. Dies wird vom Kantonalen Eichamt gemacht.

Wir sind hier gerne behilflich.

Die Begriffe und ihre Erklärung rund um die Inverkehrbringung einer eichfähigen Waage.

 

Modul D Zertifikats-Prozess:

  • Modul B: Bauartprüfung
    • Kann erstellt werden durch jene benannten Stellen (METAS, PTB, NMI etc.), die für diese Messmittelkategorie für dieses Modul benannt sind.
  • Modul D: Qualitätssicherung der Produktion
    • Autorisierung mittels Zertifizierung einer Firma oder Organisation durch eine benannte Stelle (Metas Cert.).
    • Die Servicetechniker dürfen die (früher Ersteichung genannt), heutige Konformitätsbewertung durchführen.
    • Das beinhaltet im Grossen und Ganzen: Waage Installieren, Justieren, Ausmessen, Versiegeln und den CE Kleber anbringen.
  • Modul F: Prüfung der Produkte
    • Die Inverkehrbringung einer eichfähigen Waage wird durch den Hersteller durchgeführt.
    • Die Konformitätsbewertung wird durch eine benannte Stelle, wie das METAS-Cert ausgeführt.
  • Konformitätserklärung einer Waage oder auch Declaration of Conformity (DoC) genannt
    • Erklärung des Herstellers, dass sie Waage gemäss den Europäischen Richtlinien konform ist und in Verkehr gesetzt wurde.
    • Die DoC ist ein Dokument, das der Besitzer jederzeit zur Verfügung haben muss, damit er die der Marktüberwachung zeigen kann.
  • Eichung einer Waage
    • Gibt es in der Schweiz und EU für Waagen nicht mehr. Ausnahmen von selbstständigen Strassenwaagen.
  • Periodische Nacheichung einer Waage
    • Diese Tätigkeit darf in der Schweiz nur durch einen Eichbeamten durchgeführt werden.

 

Modul D Zertifikat

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