Modul D Zertifikat
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Jede Waage muss 1. Inverkehr gebracht werden.
Danach werden die Waagen, je nach Kategorie jährlich/2-jährlich/3jährlich nachgeeicht. Dies wird vom Kantonalen Eichamt gemacht.
Wir sind hier gerne behilflich.
Die Begriffe und ihre Erklärung rund um die Inverkehrbringung einer eichfähigen Waage.
Modul D Zertifikats-Prozess:
- Modul B: Bauartprüfung
- Kann erstellt werden durch jene benannten Stellen (METAS, PTB, NMI etc.), die für diese Messmittelkategorie für dieses Modul benannt sind.
- Modul D: Qualitätssicherung der Produktion
- Autorisierung mittels Zertifizierung einer Firma oder Organisation durch eine benannte Stelle (Metas Cert.).
- Die Servicetechniker dürfen die (früher Ersteichung genannt), heutige Konformitätsbewertung durchführen.
- Das beinhaltet im Grossen und Ganzen: Waage Installieren, Justieren, Ausmessen, Versiegeln und den CE Kleber anbringen.
- Modul F: Prüfung der Produkte
- Die Inverkehrbringung einer eichfähigen Waage wird durch den Hersteller durchgeführt.
- Die Konformitätsbewertung wird durch eine benannte Stelle, wie das METAS-Cert ausgeführt.
- Konformitätserklärung einer Waage oder auch Declaration of Conformity (DoC) genannt
- Erklärung des Herstellers, dass sie Waage gemäss den Europäischen Richtlinien konform ist und in Verkehr gesetzt wurde.
- Die DoC ist ein Dokument, das der Besitzer jederzeit zur Verfügung haben muss, damit er die der Marktüberwachung zeigen kann.
- Eichung einer Waage
- Gibt es in der Schweiz und EU für Waagen nicht mehr. Ausnahmen von selbstständigen Strassenwaagen.
- Periodische Nacheichung einer Waage
- Diese Tätigkeit darf in der Schweiz nur durch einen Eichbeamten durchgeführt werden.
Wir sind Ihr Waagen Sepzialist aus dem Thurgau!
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